Navigation überspringen

Service

Meldung von geförderten Teilnehmenden

Alle Schülerinnen und Schüler, deren Weiterbildung über die Arbeitsagentur oder Jobcenter gem. AZAV oder von einem Rentenversicherungsträger oder einer Berufsgenossenschaft gefördert sind, müssen an die GTS gemeldet werden. Die GTS ist zuständig für die Abrechnung der Maßnahmen und die damit verbundenen operativen Vorgänge. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Webformular unter Verwendung des Web-Browsers  Mozilla Firefox oder Google-Chrome (ausschließlich für Schulen/Arbeitsagenturen/Jobcenter, nicht für Schüler):

Link: Webformular zur Meldung von geförderten Teilnehmern

Mit diesem Formular werden Name, Vorname, Bildungsgang, Schule und Schulort, das Beginn-Datum der Maßnahme sowie die ersten 10 Zeichen der Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt), analog der Bildungsgutscheinnummer bzw. der Versicherungsnummer DRV, an die GTS übermittelt. Der Bildungsgutschein/ Leistungsbescheid wird als PDF hochgeladen. Bitte achten Sie hierbei auf eine gute Lesbarkeit und auf eine korrekte Formatierung. Diese Daten sind geschützt, die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind eingehalten, das Verfahrensverzeichnis wird von der GTS geführt. Der Bildungsgutschein wird von der GTS bearbeitet und an die ausgebende Stelle sowie Cc an die Schule übersandt. Bitte übersenden Sie keine Trägerbescheinigungen. Diese werden von der Schule ausgefüllt und an den TN oder der BA ausgehändigt.

Schulen der AZAV-Matrix finden detaillierte Hinweise zum Aufnahmeverfahren im internen Bereich dieses Portals. WICHTIG: Der unausgefüllte Bildungsgutschein muss an der Schule abgegeben werden und verbleibt in der Schülerakte. Die Schule erhält den von der GTS ausgefüllten Bildungsgutschein als Kopie. 

Schulen ohne AZAV-Zertifizierung, die geförderte Schüler der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft aufgenommen haben, finden hier im Download alle Informationen, die zur Meldung der Teilnehmenden an die GTS benötigt werden: 1. Infoblatt zum Verfahren (TN-Aufnahme_Fachschulen), 2. Vertragsvorlage (TN-Aufnahme DRV), 3. Erläuterung der Kostenerstattung für Schüler (TN-Kostenerstattung).

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.