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Trägestelle

Qualitätsmanagement der Gemeinsamen Trägerstelle AZAV

Die GTS hat in ihrem Leitbild, ebenso wie alle in der Matrix zusammengeschlossenen Schulen, Qualitätsansprüche und Qualitätsziele definiert. Um die Zielerreichung zu prüfen und eine kontinuierliche und datengestütze Weiterentwicklung der GTS sowie der Zertifikatsbereiche in den Schulen sicherzustellen, wurde ein Qualitätsmanagement (QM) entwickelt und standortspezifisch eingeführt. Das vorgelegte QM stellt hierbei eine verpflichtende Leitlinie auf Grundlage der in der AZAV festgelegten Anforderungen dar. Es stellt eine verbindliche Reflexion und Bewertung folgender Punkte sicher:

  • Qualitätsdaten (z. B. Prüfungsleistungen, Schülerzahlen, Fehlzeitenquoten) sowie öffentliche Rückmeldungen (z. B. Presseartikel)
  • Ergebnisse von Standortevaluationen: Daten zur Zielerreichung der im Leitbild angelegten Werte, zu strategischen Zielen, zur Erreichbarkeit und Organisation usf.
  • Qualitätsrelevante Eingaben aus dem Beschwerde- und Verbesserungswesen: Nutzung individueller Rückmeldungen von Anspruchsberechtigten zur Weiterentwicklung.
  • Daten zur Erreichung der schuljährlich gesetzten Qualitätsziele
  • Ergebnisse der Arbeitsmarktbeobachtung und der Zusammenarbeit mit den betrieblichen Partnern: Reflexion und Entwicklung strategischer Ziele und Inhalte.

Mit diesem Qualitätsmanagement werden folgende Ziele verfolgt:

  1. GTS wie die AZAV-Zertifikatsbereiche an den Standorten entwickeln sich mit Blick auf die Bedarfe der Anspruchsberechtigten kontinuierlich, evidenzbasiert und zielgerichtet weiter.
  2. Alle AZAV-Anforderungen sind erfüllt.
  3. Die QM-Beteiligten schätzen das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag positiv ein.

Alle Konzepte, Verfahren und Vorlagen sind im internen Bereich des AZAV-Portals hinterlegt. Die Erfüllung der AZAV-Anforderungen inkl. der Wirksamkeit des QM wird regelmäßig durch interne Audits bewertet. Ggf. werden Maßnahmen für Verbesserungen oder Korrekturen eingeleitet und deren Wirksamkeit überprüft. Externe Begutachtungen unterstützen diesen Prozess.
 
Die Verbindlichkeit des Qualitätsmanagements liegt innerhalb der Verwaltung beim Kultusministerium als oberste Schulaufsicht. Der Betrieb und die Überwachung erfolgen durch die GTS sowie der zuständigen Fachreferate in den einzelnen Regierungspräsidien im Auftrag des Kultusministeriums, entsprechend den Regelungen des Schulgesetzes.

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