Distanzunterricht als alternative Maßnahmen-Durchführung
Bei eingeschränktem Präsenzunterricht ist Distanzunterricht eingerichtet. Wesentlich hierzu ist der Einsatz von Videokonferenzsystemen und die Bereitstellung von Lern- und Aufgabenpaketen in analoger und/oder digitaler Form zur Bearbeitung Zuhause. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, mit ihren Lehrkräften digital in Kontakt zu treten. Ein Austausch zu den Lerninhalten und Lernerfolgen erfolgt Lehrkraft und Fach spezifisch z. B. über Telefon, E-Mail, Messenger oder über Cloud-Bereitstellungsdienste und Plattformen.
Zu den Regelungen für Distanzunterricht im Detail siehe Empfehlungen Hinweise - Distanzunterricht (Ministerium für Kultus und Sport, Dezember 2021)
Hinweise zur Durchführung alternativer Lernformen
Information und Kommunikation
Im Downloadbereich sind Informationsblätter hinterlegt, die mit den Beteiligten nachweislich zu kommunizieren sind:
- Pflichten für geförderte Teilnehmende, die Schule, Betriebe / Einrichtungen (siehe Inforblatt Pflichten): Diese korrespondieren mit den bekannten Anforderungen zur Teilnahme am Unterricht und dem Umgang mit Fehlzeiten (siehe Portalseite Teilnahmepflicht und Umgang mit Fehlzeiten).
- Datennutzung bei alternativer Maßnahmendurchführung (siehe Infoblatt Datennutzung): Was ist mit den Schüler/-innen zu besprechen, Aspekte der Datensicherheit und der Verarbeitung sowie Speicherung von Daten bei alternativen Lernangeboten (Fernunterricht, digitale Kommunikation etc.). Grundlage ist u. a. die Datenschutzgundverordnung, deren Anliegen werden hier ganz konkret (es landet der pädagogische Doppeldecker).
Organisation
- Dokumentation der Lerninhalte (= Aufzeichnungen in Klassenbüchern oder Lerntagebüchern etc. gem. den Vorgaben der Schule) Arbeitsaufträge, Lernmaterialien, Lernmethoden. Diese dienen als Nachweise der erbrachten Leistung (relevant insbes. auch für Prüfungen)
- Fehlzeitenerfassung: Erfassung der Ab- bzw. der Anwesenheiten. Letztere kann z. B. über die. Beteiligung am Unterricht, bearbeitete Aufgaben etc. nachgewiesen werden.
- Nachweis der Stundenzahlen: Freistellung von geförderten Schüler*innen sind möglichst zu vermeiden.
- Für die 3BFP und 3BFA können Freistellungen von Schülerinnen gem. der Pflegeverordnung nur für Unterrichtsstunden erfolgen, die über die zu erbringenden 2.100 Stunden hinausgehen.
- 3BFP: Zuweisungen über die Deputate entsprechen der zertifizierten Stundenzahl. Die GTS bietet die Finanzierung von Ersatzunterricht gem. den dargelegten Richtlinien für ausgefallenen Stunden, z. B. aufgrund von Prüfungen, Fortbildungen etc.
- 3BFA: Zuweisungen über die Deputate sind geringer der zertifizierten Stundenzahl. Die GTS bietet die Finanzierung von Zusatzunterricht, damit die zertifizierte Stundenzahl erfüllt werden kann.
- Für die Fachschulen Technik liegt die zertifizierte Stundenzahl bei 2450 Stunden die zu erbringen sind. Die Zahl ist zwar höher als die bei der Pflege, allerdings sind die TN der FS die ganze Woche über in der Schule. Der Stundenberechnung sind für die Zertifizierung 35 Schulwochen zugrunde gelegt. D. h. es gibt hier einen Puffer für Unterrichtsausfälle.
Digitale Lernangebote, Fernunterricht u. a. als reguläre Elemente der methodisch-didaktischen Maßnahme-Durchführung (Äquivalente Methoden)
Für alle Maßnahmen, die im aktuellen Schuljahr 2020/21 begannen, haben wir neue Maßnahmenzertifikate. Diese wurden am
18.05.2020 von unserer Fachkundigen Stelle, der DQS in Frankfurt, zertifiziert. In den Konzeptionen, die diesen Maßnahmezulassungen
zugrunde liegen, sind Äquivalente zum Präsensunterricht, sog. "alternative Maßnahmendurchführungen", als Lehr-
und Lernmethode der Maßnahme aufgenommen. Damit sind digitale Lernangebote, Fernunterricht etc. Teil des regulären
methodisch-didaktischen Repertoires. Nach Auskunft der FKS vom 16.12.2020 sind damit keine gesonderten Äquivalenzbescheinigungen
notwendig.
Eine Übersicht über die neu aufgenommenen Maßnahmen im Sj. 2020/21 finden
Sie im Download GTS-Deckblatt
2020-12 Äquivalente Massnahmen (COSACH). Ebenso ein Auszug aus einer exemplarisch ausgewählten Maßnahmekonzeption,
aus dem die digitalen Lehr- und Lernformen als reguläres methodisch-didaktisches Element der Maßnahmedurchführung
ersichtlich sind.
Für alle zwei- und dreijährigen Maßnahmen, die vor dem aktuellen Schuljahr begonnen haben und nun weitergeführt werden, gelten die Äquivalenzbescheinigungen der Fachkundigen Stelle vom 06.04.2020. Die Äquivalenzbescheinigungen Sj. 2019/20 liegen im Downloadbereich zum Abruf bereit. Ferner eine Übersicht über die Maßnahmen an den Standorten mit der die Maßnahme-Nummern, die von den Operativen Service vergeben wurden, zugeordnet werden können: GTS-Deckblatt 2020-05 Äquivalenzbescheinigung (COSACH).
Sonstiges
- Für Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Bitte machen Sie von der Möglichkeit einer Rückmeldung an uns gerne Gebrauch.