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Meldung von geförderten Teilnehmenden

Alle Schülerinnen und Schüler, deren Weiterbildung über die Bundesagentur für Arbeit gem. AZAV gefördert wird, müssen der GTS gemeldet werden. Ebenso müssen die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder einer Berufsgenossenschaft geförderten Personen der GTS gemeldet werden.

Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Webformular (ausschließlich für Schulen/ Arbeitsagenturen/ Jobcenter, nicht für Schülerinnen und Schüler):

Link: Webformular zur Meldung von geförderten Teilnehmern

Mit diesem Formular werden Name, Vorname, Bildungsgang, Schule und Schulort, das Beginn-Datum der Maßnahme sowie die ersten 10 Zeichen der Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestriche oder Punkte), analog der Bildungsgutscheinnummer bzw. der Versicherungsnummer DRV, an die GTS übermittelt. Der Bildungsgutschein/ Leistungsbescheid wird als PDF hochgeladen. Bitte achten Sie hierbei auf eine gute Lesbarkeit und auf eine korrekte Formatierung.

Der Bildungsgutschein wird von der GTS bearbeitet und an die ausgebende Stelle sowie Cc an die Schule übersandt. Bitte übersenden Sie keine Trägerbescheinigungen. Diese werden von der Schule ausgefüllt und an die geförderte Person oder an den Leistungsgeber (z. B. Bundesagentur für Arbeit) übermittelt.

Schulen der AZAV-Matrix finden detaillierte Hinweise zum Aufnahmeverfahren im internen Bereich dieses Portals. WICHTIG: Der unausgefüllte Bildungsgutschein muss an der Schule abgegeben werden und verbleibt in der Schülerakte. Die Schule erhält den von der GTS ausgefüllten Bildungsgutschein als Kopie in digitaler Form.

Schulen ohne AZAV-Zertifizierung, die geförderte Schüler der DRV oder Berufsgenossenschaft aufgenommen haben, finden hier im Download alle Informationen, die zur Meldung der Teilnehmenden an die GTS benötigt werden: 1. Infoblatt zum Verfahren (TN-Aufnahme_Fachliches), 2. Vertragsvorlage (TN-Aufnahme DRV), 3. Erläuterung der Kostenerstattung für Schüler (TN-Kostenerstattung).