Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit §
10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website azav.kultus-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 14.09.2022):
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: technische Mängel sind in Bearbeitung
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
- Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- Erläuterungen in Leichter Sprache
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.09.2022 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
0711 - 279 00
Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 Schule und Bildung - Referat 76 Berufliche Schulen
Gemeinsame Trägerstelle AZAV der Regierungspräsidien mit Sitz am Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70656 Stuttgart-Vaihingen
Telefon: 0711 - 904 176 - 50
E-Mail: azav@rps.bwl.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.