Alle Schülerinnen und Schüler, deren Weiterbildung über die Arbeitsagentur oder Jobcenter gem. AZAV oder von einem Rentenversicherungsträger oder einer Berufsgenossenschaft gefördert sind, müssen an die GTS gemeldet werden. Die GTS ist zuständig für die Abrechnung der Maßnahmen und die damit verbundenen operativen Vorgänge.
Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Webformular unter Verwendung des Web-Browsers Mozilla Firefox oder Google-Chrome:
Link Meldung geförderte Teilnehmende: https://azav-formulare.kultus-bw.de/bgs
Mit diesem Formular werden Name, Vorname, Bildungsgang, Schule und Schulort, das Beginn-Datum der Maßnahme sowie die ersten
10 Zeichen der Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt), analog der Bildungsgutscheinnummer bzw. der
Versicherungsnummer DRV, an die GTS übermittelt. Der Bildungsgutschein/ Leistungsbescheid wird als PDF hochgeladen. Bitte achten Sie
hierbei auf eine gute Lesbarkeit und auf eine korrekte Formatierung. Diese Daten sind geschützt, die datenschutzrechtlichen Vorgaben
sind eingehalten, das Verfahrensverzeichnis wird von der GTS geführt. Der Bildungsgutschein wird von der GTS bearbeitet und an die
ausgebende Stelle sowie Cc an die Schule übersandt. Bitte übersenden Sie keine Trägerbescheinigungen. Diese
werden von der Schule ausgefüllt und an den TN oder der BA ausgehändigt.
Detaillierte Hinweise für die Schulen zum Aufnahmeverfahren finden sich im internen Bereich dieses Portals. WICHTIG: Der unausgefüllte Bildungsgutschein muss an der Schule abgegeben werden und verbleibt in der Schülerakte. Die Schule erhält den von der GTS ausgefüllten Bildungsgutschein als Kopie.
Datum | Bezeichnung | Typ |
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02.05.2022 | TN-Aufnahme DRV+BG VERTRAG.docx | ![]() |
02.05.2022 | TN-Aufnahme FS-Technik Info.pdf | ![]() |