Wenn Schulen Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit einlösen möchten, müssen sie sich nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizieren lassen.
Mit der AZAV ist ein für alle an der Arbeitsförderung teilnehmenden Einrichtungen verbindliches Regelwerk eingeführt worden. Die staatlichen Schulen sind hierbei nicht ausgenommen.
Grundsätzlich ist es allen staatlichen beruflichen Schulen jederzeit freigestellt, sich um die Aufnahme in die Matrix zu bewerben. Eine Zertifizierung benötigt einen zeitlichen Vorlauf und kann nicht sofort erfolgen.
Für den Beitritt einer Schule zur AZAV-Matrix ist eine schulinterne Abstimmung und die Beteiligung des örtlichen Personalrats notwendig. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich die Schule immer bis zum Ende Oktober eines Jahres für die Zertifizierung zum darauf folgenden Schuljahr anmelden.
Alle Schulen, die zu diesem Zeitpunkt den Wunsch nach Teilnahme erklärt haben, werden bei den Vorbereitungen unterstützt und im Anschluss an diese einem internen Audit unterzogen. Erst nach der erfolgreichen externen Begutachtung ist die Schule Mitglied der Matrix und kann dann zum Folgeschuljahr entsprechende Maßnahmen anbieten.
Zur Information und Abstimmung des Vorgehens kontaktieren Sie bitte die GTS.
Nein. Fördervereine sind rechtlich selbständige Institutionen und nicht Bestandteil einer Schule. Eine Zertifizierung des Fördervereines im Rahmen der Matrixzertifizierung des Landes ist nicht möglich.
Die Schule ist im Bereich der dualen Ausbildung nur der Anbieter des theoretischen Unterrichts. Der Ausbildungsvertrag und auch der Umschulungsvertrag werden mit einem Betrieb oder mit einem überbetrieblichen Bildungsträger geschlossen.
Wenn jedoch Umschülerinnen und Umschüler in Kooperation mit überbetrieblichen Trägern der Fort- und Weiterbildung in
solchen Bildungsgängen aufgenommen werden, benötigen die Schulen als Partner der privaten Bildungsträger eine Zertifizierung
des Bereichs nach AZAV (über die Teilnahme an der Matrix). Eine Maßnahmenzertifizierung ist nicht notwendig, wohl aber ein
Kooperationsvertrag mit dem privaten Bildungsträger.
Es gibt darüber hinaus Umschulungsprogramme, die als betriebliche Einzelfälle oder durch das Umschulungsangebot "Wegebau" der
Bundesagentur besonderen Bedingungen unterliegen. In beiden Fällen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als reguläre
Schülerinnen und Schüler an Schulen angesiedelt. Ein AZAV-Zertifikat ist dafür nicht notwendig.
Für die Aufnahme an einer öffentlichen beruflichen Schule in einem geförderten Ausbildungsverhältnis benötigt man entweder einen Bildungsgutschein für eine zertifizierte schulische Ausbildung oder einen Maßnahmenplatz bei einem kooperierenden Träger der überbetrieblichen Fort- und Weiterbildung.
Mit der Feststellung der Förderberechtigung ist auch eine Beratung verbunden, die das Ziel einer möglichen berufsbildenden Maßnahme festlegt.
Es gibt einen ganzen Katalog unterschiedlicher Förderinstrumente, die sich jeweils an andere Zielgruppen richten und einen jeweils speziellen Typ von Bildungsmaßnahme erfordern.
An den öffentlichen Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg können Sie über verschiedene Wege eine Ausbildung in einem Förderverhältnis absolvieren:
- Sie haben einen Bildungsgutschein oder eine Förderzusage für eine spezielle schulische Ausbildung (z. B. Altenpflegeausbildung).
- Sie haben einen Maßnahmenplatz bei einem überbetrieblichen Träger der Fort- und Weiterbildung, der mit der öffentlichen Beruflichen Schule kooperiert (z. B. Weiterbildung zum Maschinen- und Anlagenführer).
- Sie haben einen Vertrag mit einem Betrieb zur Umschulung und die öffentliche Berufliche Schule fungiert als Partner der dualen Ausbildung (z. B. Fachkraft für Lagerlogistik).
Die Schule ist als Standort für die Umsetzung der Anforderungen zuständig. Die Gemeinsame Trägerstelle stellt dafür notwendige Materialien, Dokumente und organisatorische Unterstützung zur Verfügung.
Die gemeinsame Trägerstelle stellt sicher, dass den Schulen, die jeweiligen Anforderungen bekannt sind, notwendige Dokumente, Verfahrensbeschreibungen und Hilfsmittel zur Verfügung stehen sowie dass Maßnahmen und Belange der Matrix administrativ betreut werden. Darüber hinaus sieht sich die gemeinsame Trägerstelle als Serviceeinrichtung für die Schulen, die vom Themenbereich AZAV betroffen sind (siehe Leitbild).
Die Standorte der gemeinsamen Trägerstelle bieten unterschiedliche Bildungsangebote an, die mit einem staatlichen Berufsabschluss beendet werden können. Darüber hinaus werden keine weiteren Bildungsgänge im geförderten Bereich angeboten.
Über die konkreten Angebote der Standorte können Sie sich hier informieren: Angebote
Nein, die Teilnahme ist freiwillig.