Es handelt sich nicht um einen Sonderweg. Fast alle Bundesländer bauen ein entsprechendes System auf oder betreiben es bereits.
Fast alle Bundesländer haben aus gleichen Gründen mit dem Aufbau und Betrieb zertifizierter Systeme begonnen. Die Bundesländer stehen dazu im kontinuierlichen Austausch.
Mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist ein für alle an der Arbeitsförderung teilnehmenden Einrichtungen verbindliches Regelwerk eingeführt worden. Die öffentlichen Schulen sind hierbei nicht ausgenommen.
Jain. Grundsätzlich ist es allen öffentlichen Schulen jederzeit freigestellt, sich um die Aufnahme in die Matrix zu bewerben. Eine Zertifizierung benötigt einen Vorlauf und erfolgt nicht sofort.
Für den Beitritt zum Zertifikatsbereich ist eine schulinterne Abstimmung und ein Beschluss des örtlichen Personalrats notwendig. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich die Schule immer zum Januar eines Jahres zur Zertifizierung anmelden.
Alle Schulen, die zu diesem Zeitpunkt den Wunsch nach Teilnahme erklärt haben, werden einem internen Audit unterzogen. Dann wird eine Stichprobe aus dieser Gruppe in einer externen Begutachtung zertifiziert. Erst nach der erfolgreichen externen Begutachtung ist die Schule Mitglied der Matrix und kann dann zum Folgeschuljahr entsprechende Maßnahmen anbieten.
Ein Beitritt aus besonderen Gründen außerhalb dieses Zeitlaufes ist möglich. Dann wird die Schule gesondert behandelt, was konkret bedeutet, dass die Schule eine interne und eine externe Begutachtung erhält. Dieses Verfahren ist aufwendiger und kostenintensiver als das Verfahren zum Regelzeitpunkt. Daher werden die besonderen Gründe dezidiert geprüft.
Nein. Fördervereine sind rechtlich selbständige Institutionen und nicht Bestandteil einer Schule. Eine Zertifizierung des Fördervereines im Rahmen der Matrixzertifizierung des Landes ist nicht möglich.
Es ist jedoch denkbar, dass die Zertifizierung des Fördervereins erleichtert wird, wenn die Schule Teil der AZAV-Matrix ist und sich die Verfahren des Fördervereines an die Verfahren der Matrix anlehnen.
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen verursacht Kosten, beispielsweise für Lehrpersonal, Schulgebäude und Unterrichtsmaterial. Im Rahmen von geförderten Bildungsangeboten sagt eine Institution die Kostenübernahme zu, zum Beispiel durch das Ausstellen eines Bildungsgutscheines durch die Bundesagentur für Arbeit - für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist der Schulbesuch dann kostenfrei.
Die Schule ist im Bereich der dualen Ausbildung nur der Anbieter des theoretischen Unterrichts. Der Ausbildungsvertrag und auch der Umschulungsvertrag werden mit einem Betrieb oder mit einem überbetrieblichen Bildungsträger geschlossen.
Wenn jedoch Umschülerinnen und Umschüler in Kooperation mit überbetrieblichen Trägern der Fort- und Weiterbildung in
solchen Bildungsgängen aufgenommen werden, benötigen die Schulen als Partner der privaten Bildungsträger eine Zertifizierung
des Bereichs nach AZAV (über die Teilnahme an der Matrix). Eine Maßnahmenzertifizierung ist nicht notwendig, wohl aber ein
Kooperationsvertrag mit dem privaten Bildungsträger.
Es gibt darüber hinaus Umschulungsprogramme, die als betriebliche Einzelfälle oder durch das Umschulungsangebot "Wegebau" der
Bundesagentur besonderen Bedingungen unterliegen. In beiden Fällen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als reguläre
Schülerinnen und Schüler an Schulen angesiedelt. Ein AZAV-Zertifikat ist dafür nicht notwendig.
Für die Aufnahme an einer öffentlichen Beruflichen Schule in einem geförderten Ausbildungsverhältnis benötigt man entweder einen Bildungsgutschein für eine zertifizierte schulische Ausbildung oder einen Maßnahmenplatz bei einem kooperierenden Träger der überbetrieblichen Fort- und Weiterbildung.
Mit der Feststellung der Förderberechtigung ist auch eine Beratung verbunden, die das Ziel einer möglichen berufsbildenden Maßnahme festlegt.
Es gibt einen ganzen Katalog unterschiedlicher Förderinstrumente, die sich jeweils an andere Zielgruppen richten und einen jeweils speziellen Typ von Bildungsmaßnahme erfordern.
An den öffentlichen Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg können Sie über verschiedene Wege eine Ausbildung in einem Förderverhältnis absolvieren:
- Sie haben einen Bildungsgutschein oder eine Förderzusage für eine spezielle schulische Ausbildung (z. B. Altenpflegeausbildung).
- Sie haben einen Maßnahmenplatz bei einem überbetrieblichen Träger der Fort- und Weiterbildung, der mit der öffentlichen Beruflichen Schule kooperiert (z. B. Weiterbildung zum Maschinen- und Anlagenführer).
- Sie haben einen Vertrag mit einem Betrieb zur Umschulung und die öffentliche Berufliche Schule fungiert als Partner der dualen Ausbildung (z. B. Fachkraft für Lagerlogistik).
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied, das gewählte Verfahren ist jedoch anders.
Die Schule ist als Standort für die Umsetzung der Anforderungen zuständig. Die gemeinsame Trägerstelle stellt dafür notwendige Materialien, Dokumente und organisatorische Unterstützung zur Verfügung.
Die gemeinsame Trägerstelle stellt sicher, dass den Schulen, die jeweiligen Anforderungen bekannt sind, notwendige Dokumente, Verfahrensbeschreibungen und Hilfsmittel zur Verfügung stehen sowie dass Maßnahmen und Belange der Matrix administrativ betreut werden. Darüber hinaus sieht sich die gemeinsame Trägerstelle als Serviceeinrichtung für die Schulen, die vom Themenbereich AZAV betroffen sind (siehe Leitbild).
Die Standorte der gemeinsamen Trägerstelle bieten unterschiedliche Bildungsangebote an, die mit einem staatlichen Berufsabschluss beendet werden können. Darüber hinaus werden keine weiteren Bildungsgänge im geförderten Bereich angeboten.
Über die konkreten Angebote der Standorte können Sie sich hier informieren: Angebote
Der Stellenwert hängt davon ab, welche Bildungsangebote an der Schule vorhanden sind, welche Kooperationen mit anderen Bildungsträgern eingeführt sind und welche Herausforderungen der Schulentwicklung die Schule priorisiert hat.
Da dies von Schule zu Schule zu bewerten und zu entscheiden ist, ist die Teilnahme an der Zertifizierung der Schule freigestellt.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig.
Im Rahmen einer Zertifizierung werden einem externen Zertifizierungsdienstleister verschiedene Einblicke in die Schule und die Verwaltung der am Zertifikat teilnehmenden Schulen gegeben. Grundlage sind die Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes sowie die Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen.