Die Zertifizierung erstreckt sich sowohl auf die Gemeinsame Trägerstelle AZAV der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg, als auch auf die zu dieser aufsichtführenden Stelle gehörenden Beruflichen Schulen. Diese werden als "Standorte" Teil des Gesamtzertifikats.
Für berufsbildende Schulen, die den Schulgesetzen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, kann ein vereinfachtes Verfahren zur Zulassung als Träger durchgeführt werden. Die Zulassung erstreckt sich dabei sowohl auf die vom jeweiligen Bundesland zu benennende Stellen, die die Aufsicht über diese Schulen führen muss, als auch auf die zu dieser aufsichtführenden Stelle gehörenden berufsbildenden Schulen; diese werden vom Zertifikat mit erfasst. Voraussetzung ist, dass sowohl die aufsichtführende Stelle als auch die angeschlossenen Schulen die Anforderungen nach §§ 176 ff. SGB III i.V.m. AZAV erfüllen. Unter Aufsicht sind hierbei insbesondere Weisungs- und Kontrollbefugnisse sowie ein Durchgriffsrecht der aufsichtführenden Stelle zu verstehen. Die Zulassungsvoraussetzungen als Träger werden in jedem Falle bei der aufsichtführenden Stelle und bei den angeschlossenen Schulen stichprobenweise in einem Referenzauswahlverfahren durch Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Kontrolle geprüft." Empfehlung des Beirats vom 29.11.2013, Zulassung staatlicher Schulen, gültig für den Fachbereich § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AZAV-V01
Die Gemeinsame Trägerstelle AZAV (GTS) ist die aufsichtführende Stelle zur Sicherstellung der AZAV-Anforderungen an den Schulen. Durch ihre Verortung beim Regierungspräsidium Stuttgart ist sichergestellt, dass Weisungs- und Kontrollbefugnisse sowie ein Durchgriffsrecht zur Umsetzung der AZAV bestehen. Sowohl die GTS als aufsichtführende Stelle als auch die angeschlossenen Schulen müssen die Anforderungen der AZAV nachweislich erfüllen. Dies wird bei der gemeinsamen Trägerstelle der Regierungspräsidien jährlich und bei den angeschlossenen Schulen stichprobenartig in einem Referenzauswahlverfahren geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Fachkundige Stelle.
Die GTS unterstützt die Schulen bei der AZAV-Träger-/ Standortzulassung und überwacht die Erfüllung der AZAV-Anforderungen. Ebenso administriert die GTS für alle Schulen der Matrix die AZAV-Maßnahmenzulassungen. Hierbei werden die Bildungsgänge, wie landesweit eingerichtet (Stundentafel, Curriculum, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung), als Vollkostenrechnung gem. den Vorgaben der Arbeitsagentur ("Bundesdurchschnittskostensätze) kalkuliert und bei der Fachkundigen Stelle zur Prüfung eingereicht. Die FKS erstellt daraufhin ein Maßnahmezertifikat für diesen Bildungsgang. Das Maßnahmezertifikat ist nicht schulspezifisch, es gilt an allen Standorten, an denen der Bildungsgang eingerichtet ist, wenn die Schule bzw. die Abteilung für diesen Bereich gem. AZAV zertifiziert ist (Standort-Zertifikat).
Schulische Unterstützungsverfahren für erfolgreiche Berufsabschlüsse
- Bereitstellung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten
- Angebote und Maßnahmen der präventiven individuellen Unterstützung
- Fehlzeitenkonzept
- Vorhalten von Alternativen zu Unterrichtsausfall
Aufbau und Betrieb eines Qualitätsmanagements für die AZAV-Zertifikatsbereiche
- QM-Regelkommunikation - Kommunikation und Bewertung der AZAV-spezifischen Themen zur Weiterentwicklung der Zertifikatsbereiche
- QM-Instrumente für die Durchführung interner Evaluationsverfahren
- Beschwerde- und Verbesserungswesens für individuelle Rückmeldungen
- QM-Zielfokussierung: schuljährliche Festlegungen von Zielen und Überprüfung der Zielerreichung zur Weiterentwicklung
Instrumente der Personalentwicklung
- regelmäßige Erhebung des Fortbildungsbedarfs, orientiert an den individuellen Bedarfen der Lehrkräfte sowie den institutionellen Bedarfen der Zertifikatsbereiche, Fortbildungsplanung und der Bewertung durchgeführter Fortbildungen
- Auswertung der Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern an die Lehrkräfte zum Unterricht
Controlling-Verfahren zur Nachweiserbringung der AZAV-Normerfüllung an den Standorten
- regelmäßige interne Audits an den Standorten
- Begleitung externer Überprüfungen
- Selbstdeklarationen
Support
- regelmäßige Update-Veranstaltungen
- AZAV-Basischulungen
- Workshops vor Ort