Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) legt alle notwendigen Strukturelemente für die Organisation und deren Führung fest. Verordnungen ergänzen das Gesetz auf der Ebene der Durchführung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer geförderter Bildungsmaßnahmen werden gemäß des Schulgesetzes als Schülerinnen und Schüler behandelt. Zur Sicherstellung der Erfüllung der AZAV-Anforderungen an den Standorten sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt.
Die Gemeinsame Trägerstelle AZAV (GTS) ist per Ministerratsbeschluss eingerichtet. Sie ist eine gemeinsame Stelle der vier Regierungspräsidien, angesiedelt beim Referat 76 im Regierungspräsidium Stuttgart.