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Abmeldung von geförderten Teilnehmenden

Der Abbruch oder Austritt von Schülerinnen und Schüler, muss an die GTS gemeldet werden. Die GTS meldet den Abbruch der Maßnahme an den Leistungsträger. Für die Meldung von Abbrüchen nutzen Sie bitte folgendes Webformular unter Verwendung des Web-Browsers  Mozilla Firefox oder Google-Chrome (ausschließlich für Schulen/Arbeitsagenturen/Jobcenter, nicht für Schüler):  

Webformular: Meldung eines Maßnahme-Abbruchs

Mit diesem Formular werden Name, Vorname, Kundennummer (ersten 10 Zeichen ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt des Bildungsgutschein- oder der Versicherungsnummer), Bildungsgang, Schule sowie das Datum des letzten teilgenommenen Unterrichtstag, das Abbruchdatum (diese Daten können bspw. durch eine Krankmeldung abweichen) sowie der Grund des Abbruches, übermittelt.

Ein Abmeldeformular der Schule kann mit hochgeladen werden, ist jedoch nicht Bedingung. Schulen der AZAV-Matrix finden detaillierte Hinweise zum Abmeldeverfahren im internen Bereich dieses Portals. 



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