Navigation überspringen

Versäumnis von Unterricht

Mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Leistungsbewilligung z. B. von der Rentenversicherung ist ein Leistungsumfang verbunden und es gelten für die Beteiligten - die geförderten Schülerinnen und Schüler, die Schule, den Ausbildungsbetrieb - Pflichten, die zu beachten sind. Hintergrund hierzu ist, dass eine genau festgelegte Anzahl von Unterrichtsstunden finanziert wird. Dies verpflichtet die Schule, alle diese Stunden anzubieten und keine davon ausfallen zu lassen. Dies verpflichtet die Teilnehmenden, die Schülerinnen und Schüler, an jeder einzelnen Stunde teilzunehmen. Und es verpflichtet die Ausbildungsbetriebe / Arbeitgeber, die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht freizustellen. Das erwartet der Leistungsgeber, hierfür bezahlt er Geld. Somit gelten strenge Regeln im Umgang mit Fehlzeiten im Unterricht, welche verschiedene Gründe haben können.

Es gelten folgende Grundsätze: Geben Sie zu jeder Fehlzeit eine schriftliche Erklärung ab. Die Klassenlehrkraft prüft den Versäumnisgrund. Die Fehlstunden werden dann entsprechend als entschuldigt oder unentschuldigt aufgenommen. Alle Fehlzeiten (auch das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht) wird monatlich gemäß dem Verfahren für geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Ansprechpartner der Agenturen für Arbeit gemeldet. Im Falle der Gefährdung der Ausbildung wegen Fehlens im Unterricht erhält die Agentur für Arbeit - bzw. der Aussteller des Leistungsbescheides - Nachricht. Bitte laden Sie sich das entsprechende Entschuldigungsformular oder den Schulbesuchsbogen herunter, ggf. verwendet ihre Schule eigene Vorlagen.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.