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Service

Auslagenerstattung für geförderte Teilnehmende

Wenn Sie über einen Bildungsgutschein oder eine Leistungsbewilligung (z. B. von der Rentenversicherung) verfügen, können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Grundsätzlich erstattungsfähig sind jene Kosten, die anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen. 

Hierzu sind zwei Schritte notwendig:

1. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (einmalig): https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten 

2. Antrag auf Kostenerstattung: https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung    

Wenn Sie zur Erstattung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Rauf.

Servicetelefon 0711 904 176 55