Kostenerstattung für geförderte Teilnehmende

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Wenn Sie über einen Bildungsgutschein oder eine Leistungsbewilligung (z. B. von der Rentenversicherung) verfügen, können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Erstattungsfähig sind Kosten, die anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen. 

Hierzu sind zwei Schritte notwendig:

1. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (einmalig): https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten 

2. Antrag auf Kostenerstattung: https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung    

Wenn Sie zur Erstattung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Rauf oder Frau Garcia Dormagen.

Telefon: 0711 218 216 570 (Frau Rauf)

Telefon: 0711 218 216 5775 (Frau Garcia Dormagen)