Wenn Sie über einen Bildungsgutschein oder eine Leistungsbewilligung (z. B. von der Rentenversicherung) verfügen, können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Grundsätzlich erstattungsfähig sind jene Kosten, die anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen.
Hierzu sind zwei Schritte notwendig:
1. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (einmalig): https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten
2. Antrag auf Kostenerstattung: https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung
Wenn Sie zur Erstattung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Rauf.
Servicetelefon
- Sie sind an Ihrer Schule als geförderte/r Teilnehmer/-in erfolgreich angemeldet und Ihr Bildungsgutschein oder Leistungsbescheid liegt der Schule vor
- Die Schule hat uns Ihren Namen, das Bildungsziel, den Beginn der Maßnahme, die Nummer des Bildungsgutscheins sowie den Bildungsgutschein (BGS) oder Leistungsbescheid übermittelt.
- Bitte notieren Sie sich die ersten 10 Stellen (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) Ihres Bildungsgutscheins/ Kundennummer/ Rentenversicherungsnummer. Sie benötigen diese Nummer für Erstattungsanträge.
- Sie melden uns ihre persönlichen Daten: Hierzu nutzen Sie das Webformular "Meldung Kontaktdaten für Kostenerstattungen" https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten.
Die Anmeldung muss vor dem ersten Erstattungsantrag erfolgt sein. Wenn diese Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie die Nachricht, dass Sie Kostenerstattungsanträge einreichen können.
- Um eine Kostenerstattung zu beantragen, nutzen Sie das Webformular „Antrag auf Kostenerstattung für geförderte
Teilnehmende“ https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung.
- Damit wir Sie zuordnen können, geben Sie bei jedem Antrag Ihren Namen, die 10-stellige Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) analog die Nummer des Bildungsgutscheins bzw. Ihre Rentenversicherungsnummer und die Schule an.
- Dann geben Sie je Kostenkategorie den Gesamtbetrag aller Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen), die Sie dazu haben ein.
- Laden Sie alle zur ausgewählten Erstattungskategorie hoch, hierzu alle markieren und dann „hinzufügen“. Achten Sie auf Vollständigkeit und Lesbarkeit.
- Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, stellen Sie, wenn möglich, keine Anträge, die unter einem Betrag von 20 Euro liegen und fassen Sie mehrere Auslagen in einem Erstattungsantrag zusammen.
Bitte beachten Sie: Ihr Kostenerstattungsantrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Maßnahme beendet wurde, bei uns eingehen. Anträge, die nach diesem Zeitraum eingehen, können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden.
Hier ein Überblick über die Erstattungskategorien:
A Allgemeine und persönliche Lernmittel
B Bücher gem. Bücherliste der Schule
C Seminare, Exkursionen und Studienfahrten
D Schulgeld und Prüfungsgebühren
E Drucken und Abschlussarbeiten
F Digitale Lernmittel (Hardware); Computer/Laptop
G Individuelle Lernbedarfe
In welcher Höhe Ihre Auslagen erstattungsfähig sind, entnehmen Sie im Detail unserer Übersicht im Hinweisblatt (Seite 2), welches Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite finden. Für Sie gilt die Übersicht für das Jahr, in dem Sie Ihre Weiterbildung begonnen haben. Das Hinweisblatt informiert zudem über Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Beträge, die aus früheren Bildungsgutschein-Förderungen bezogen wurden (z. B. Erstattung eines Notebook), werden angerechnet.
Ihr Antrag wird von uns geprüft. Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail über die Höhe der Erstattung.