Mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Leistungsbewilligung z. B. von der
Rentenversicherung können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Erstattungsfähig sind jene Kosten, die notwendigerweise
anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen. Hier ein Überblick über die
Erstattungskategorien:
A Allgemeine und persönliche Lernmittel
B Bücher gem. Bücherliste der Schule
C Seminare, Exkursionen und Studienfahrten
D Schulgeld und Prüfungsgebühren
E Drucken und Abschlussarbeiten
F Digitale Lernmittel (Hardware); Computer/Laptop
G Individuelle Lernbedarfe
Bitte laden Sie aus dem Downloadbereich unseren Flyer Hinweisblatt
zu den Kostenerstattungen. Dieses informiert Sie im Einzelnen darüber, zu welchen Kosten Sie eine Erstattung bekommen können,
welche Besonderheiten hierzu beachtet werden müssen und wie Sie eine Erstattung beantragen. Beträge, die aus früheren
Bildungsgutschein-Förderungen bezogen wurden, werden angerechnet.
Voraussetzung für die Erstattung von Kosten
Bevor Sie bei uns einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, müssen Sie zwei Dinge tun:
(1) Anmeldung an der Schule: Sie melden sich an Ihrer Schule als geförderte Teilnehmer/-in an und geben den Bildungsgutschein oder Leistungsbescheid im Sekretariat der Schule ab. Die Schule startet daraufhin einen Aufnahmeprozess, schließt mit Ihnen einen sog. „Teilnehmervertrag“, meldet uns Ihren Namen, das Bildungsziel, den Beginn der Maßnahme, die Nummer des Bildungsgutscheins und übersendet uns Ihren Bildungsgutschein (BGS) oder Leistungsbescheid. Wir registrieren Sie als geförderte Teilnehmer/-in und übersenden den BGS an die zuständige Stelle und an Ihre Schule als Kopie. Wichtig: Bitte notieren Sie sich die ersten 10 Stellen (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) Ihre Kundennummer, analog die Nummer des Bildungsgutscheins bzw. Ihre Rentenversicherungsnummer. Sie benötigen diese Nummer für Erstattungsanträge.
(2) Anmeldung bei der GTS: Hierzu nutzen Sie das Webformular "Meldung Kontaktdaten für Kostenerstattungen" https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten. Mit diesem Webformular übersenden Sie uns einmalig Ihre Daten, die wir für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen benötigen. Dies geschieht vor dem ersten Erstattungsantrag. Einzugeben sind: Name, Bildungsmaßnahme, Schule, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung (IBAN). Ferner müssen Sie der Datennutzung zustimmen. Wir gleichen Ihre Angaben mit den von der Schule gemeldeten Daten ab und Sie erhalten die Nachricht, dass Sie Kostenerstattungsanträge einreichen können.
Beantragung einer Kostenerstattung
Um eine Kostenerstattung zu beantragen nutzen Sie das Webformular „Antrag auf Kostenerstattung für geförderte Teilnehmende“ https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung. Und so geht das: Damit wir Sie zuordnen können geben Sie bei jedem Antrag Ihren Namen, die 10-stellige Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) analog die Nummer des Bildungsgutscheins bzw. Ihre Rentenversicherungsnummer und die Schule an. Dann geben Sie je Kostenkategorie den Gesamtbetrag Ihrer Auslagen ein. Passend zu diesem Betrag müssen jeweils Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen) hochgeladen werden. Achten Sie auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. So geht’s: Alle Belege je Kategorie markieren und dann „hinzufügen“. Sie benötigen Hilfe? >>> Telefon 0711 904 176 55
In welcher Höhe Ihre Auslagen erstattungsfähig sind entnehmen Sie im Detail unserer Übersicht (Seite 2). Ihr Antrag wird von uns geprüft. Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail über die Höhe der Erstattung. Bitte beachten Sie: Ihr Kostenerstattungsantrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Maßnahme beendet wurde, bei uns eingehen. Anträge nach diesem Zeitraum können nicht mehr bearbeitet werden. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren stellen Sie, wenn möglich, keine Anträge, die unter einem Betrag von 20 Euro liegen und fassen Sie mehrere Auslagen in einem Erstattungsantrag zusammen.