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Service

Auslagenerstattung für Schülerinnen und Schüler

Mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Leistungsbewilligung z. B. von der Rentenversicherung können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Erstattungsfähig sind jene Kosten, die notwendigerweise anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen. Zwei Schritte:

  1. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (einmalig):
    https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten 

  2. Antrag auf Kostenerstattung:
    https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung    

Wenn Sie hierzu Fragen haben wenden Sie sich bitte an Frau Rauf
Servicetelefon 0711 904 176 55 

 

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