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Grundinformation zu Kostenerstattungen für geförderte Schülerinnen und Schüler
Mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, eines Jobcenters oder einer Leistungsbewilligung z. B. von der
Rentenversicherung können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Erstattungsfähig sind jene Kosten, die notwendigerweise
anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen.
Hier ein Überblick über die Erstattungskategorien:
Kategorie A: Allgemeine Lernmittel (Ordner, Papier, Schreibwaren, Druckerpatronen, Musikinstrumente, Arbeitskleidung,
etc.)
Kategorie B: Bücher (gem. Bücherliste der Schule)
Kategorie C: Seminare, Zusatzqualifikationen, Exkursionen und Studienfahrten
Kategorie D: Schulgeld und Prüfungsgebühren
Kategorie E: Kosten für Abschlussarbeiten
Kategorie F: Datenverarbeitung, Computer (nur bei Fachschule Technik)
Kategorie G: Individuelle Lernbedarfe (nur nach Absprache mit der GTS)
Bitte laden Sie aus dem Downloadbereich unser Hinweisblatt "KostenErst-Grundinformation".
Dieses informiert Sie im Einzelnen darüber, zu welchen Kosten Sie eine Erstattung bekommen können, welche Besonderheiten hierzu
beachtet werden müssen und wie Sie eine Erstattung beantragen. Im Downloadbereich finden Sie ferner unser Antragsformular "Antrag
Kostenststattung SuS" - ohne dieses Formular können Sie keine Erstattung beantragen.
Und so geht’s: Erstattung beantragen in 4 Schritten:
- Antrag ausfüllen. Bitte füllen Sie den Antrag auf Kostenerstattung vollständig aus und geben Sie die vollständige Adresse des Empfängers der Kostenerstattung an. Empfänger können Sie selbst sein oder bspw. die Schule oder andere (z. B. beim Schulgeld). Achten Sie darauf, dass IBAN, Zahlungsempfänger und Anschrift übereinstimmen.
- Belege beifügen. Die angefügten Nachweise belegen die Auslagen hinsichtlich der Höhe und der Sache. Bitte achten Sie darauf, dass aus den Belegen hervorgeht, welche Produkte eingekauft wurden. Ist dies nicht der Fall, bspw. wenn allgemein „Schulbedarf“ angegeben ist, müssen wir eine Übernahme ablehnen. Bitte sprechen Sie ggf. die Händler beim Bezahlen darauf an. Bestell- bzw. Lieferbestätigung können wir als Nachweis nicht anerkennen. Ebenso Rechnungen oder Belege, die auf Firmen oder andere Personen, ausgestellt sind oder Belege, die nicht lesbar sind. Solcherlei führt zur Ablehnung und Rücksendung Ihres Antrags.
- Freigabe durch die Schule. Legen Sie der Schule den ausgefüllten Antrag inkl. der Belege vor. Die Schule prüft die Notwendigkeit oder Rechtmäßigkeit der Ausgaben und bestätigt diese durch Schulstempel und Unterschrift.
- Antrag absenden. Sie reichen den vollständigen Antrag digital als PDF bei uns ein:
E-Mail an: azav@rps.bwl.de, Betreff: „Kostenerstattung“. Hierzu scannen Sie Antrag inkl. der Belege ein. Fotodateien werden von uns nicht bearbeitet, ggf. wandeln Sie Fotos in eine PDF (= Druck als PDF) um. Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit.
Bezeichnung | Typ |
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Antrag-Kostenerstattung-SuS V5.0.docx | ![]() |
Entschuldigungsformular.docx | ![]() |
Entschuldigungsformular.pdf | ![]() |
KostenErst-TN Grundinfo 5.0.pdf | ![]() |
KostenErst-TN Uebersicht 5.1.pdf | ![]() |