Abmeldung von geförderten Teilnehmenden
Der Abbruch oder Austritt sowie das Nichtbestehen und die Wiederholung eines Schuljahres von geförderten Teilnehmenden muss an die GTS gemeldet werden. Die GTS meldet den Abbruch der Maßnahme an den Leistungsträger. Für die Meldung nutzen Sie bitte unser Webformular (ausschließlich für Schulen/ Arbeitsagenturen/ Jobcenter):
Webformular: Meldung eines Maßnahme-Abbruchs/ Nichtbestehen einer Prüfung/ Wiederholung
Mit diesem Formular werden Name, Vorname, Kundennummer (ersten 10 Zeichen ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt des Bildungsgutschein- oder der Versicherungsnummer), Bildungsgang, Schule sowie das Datum des letzten teilgenommenen Unterrichtstag, das Abbruchdatum (diese Daten können bspw. durch eine Krankmeldung abweichen) sowie der Grund des Abbruches, übermittelt.
Ein Abmeldeformular der Schule kann mit hochgeladen werden, ist jedoch nicht Bedingung. Schulen der AZAV-Matrix finden detaillierte Hinweise zum Abmeldeverfahren im internen Bereich dieses Portals.