Die GTS ist per Kabinettsbeschluss vom 24.11.2015 zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung öffentlicher Beruflicher Schulen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als konditionierte Daueraufgabe eingerichtet. Sie ist als "Gemeinsame Trägerstelle der vier Regierungspräsidien" (GTS) am Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 Schule und Bildung im Referat 76 Berufliche Schulen verortet. Die Zuständigkeit der GTS ist Regierungspräsidien übergreifend. Die GTS stellt die sogenannte "aufsichtführende Stelle" dar und unterliegt den Anforderungen der AZAV.