Wenn Sie über einen Bildungsgutschein oder eine Leistungsbewilligung (z. B. von der Rentenversicherung) verfügen, können Sie Ihre Auslagen teilweise erstattet bekommen. Erstattungsfähig sind Kosten, die anfallen, um den Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich zu erreichen.
Bitte reichen Sie nur Originalrechnungen und Original-Kassenzettel ein. Bestellübersichten können nicht berücksichtigt werden!
Hierzu sind zwei Schritte notwendig:
1. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (einmalig): https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten
2. Antrag auf Kostenerstattung: https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung
Wenn Sie zur Erstattung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Rauf oder Frau Garcia Dormagen.
- Sie sind an Ihrer Schule als geförderte/r Teilnehmer/-in angemeldet und Ihr Bildungsgutschein oder Leistungsbescheid liegt der
Schule vor.
- Bitte notieren Sie sich die ersten 10 Stellen (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) Ihres Bildungsgutscheins/ Kundennummer/ Rentenversicherungsnummer. Sie benötigen diese Nummer für Erstattungsanträge.
- Sie melden uns ihre persönlichen Daten: Hierzu nutzen Sie das Webformular "Meldung Kontaktdaten für Kostenerstattungen" https://azav-formulare.kultus-bw.de/kontaktdaten.
Die Anmeldung muss vor dem ersten Erstattungsantrag erfolgt sein. Wenn diese Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie die Nachricht, dass Sie Kostenerstattungsanträge einreichen können.
- Um eine Kostenerstattung zu beantragen, nutzen Sie das Webformular „Antrag auf Kostenerstattung für geförderte
Teilnehmende“ https://azav-formulare.kultus-bw.de/erstattung.
- Bitte geben Sie bei jedem Antrag Ihren Namen, die 10-stellige Kundennummer (ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt) und die Nummer des Bildungsgutscheins bzw. Ihre Rentenversicherungsnummer (die ersten 10 Stellen) und die Schule an.
- Dann geben Sie je Kostenkategorie den Gesamtbetrag aller Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen), die Sie dazu haben ein.
- Laden Sie alle zur ausgewählten Erstattungskategorie hoch, hierzu alle markieren und dann „hinzufügen“. Achten Sie auf Vollständigkeit und Lesbarkeit.
- Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, stellen Sie, wenn möglich, keine Anträge, die unter einem Betrag von 20 Euro liegen und fassen Sie mehrere Auslagen in einem Erstattungsantrag zusammen.
Bitte beachten Sie: Ihr Kostenerstattungsantrag sollte spätestens innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Maßnahme beendet wurde, bei uns eingehen.
Hier ein Überblick über die Erstattungskategorien:
A Allgemeine und persönliche Lernmittel
B Bücher gem. Bücherliste der Schule
C Seminare, Exkursionen und Studienfahrten
D Schulgeld und Prüfungsgebühren
E Drucken und Abschlussarbeiten
F Digitale Lernmittel (Hardware); Computer/Laptop
G Individuelle Lernbedarfe
In welcher Höhe Ihre Auslagen erstattungsfähig sind, entnehmen Sie im Detail unserer Übersicht im Hinweisblatt, welches Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite finden. Für Sie gilt die Übersicht für das Jahr, in dem Sie Ihre Weiterbildung begonnen haben. Das Hinweisblatt informiert zudem über Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Ihr Antrag wird von uns geprüft. Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail über die Höhe der Erstattung.